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Bewertungsanlässe

In der Praxis gibt es eine Reihe von Anlässen zur Bewertung von Unternehmen.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können diese Anlässe sein:

  • Abschluss eines Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrages
  • Abschluss von Verträgen über stille Beteiligung und partiarischen Darlehen
  • Angemessenheit des Pflichtangebotes
  • Ausschluss eines lästigen Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
  • Austritt eines Gesellschafters einer Personengesellschaft durch Kündigung
  • Bewertung im Rahmen der Bilanzierung
  • Delisting
  • Ehescheidung und Gütergemeinschaft
  • Ehescheidung und Zugewinnausgleich
  • Eingliederung durch Mehrheitsbeschluss
  • Enteignung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbfall und Pflichtteilsanspruch
  • Erlöschen von Mehrstimmrechten
  • Fairness Opinion zur Unterstützung der Kaufentscheidung von Vorständen und Geschäftsführern
  • Formwechsel, Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung und Barabfindung
  • Fortführungsprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung
  • Kapitalerhöhung mit Sacheinlage eines Unternehmens
  • MBO (Management-Buy-out), MBI (Management-Buy-in)
  • Nachfolgeregelung
  • Privatisierung
  • Sacheinlage eines Unternehmens (z. B. Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH)
  • Sell-out, Andienungsrecht von Minderheitsaktionären
  • Squeeze-out, Ausschluss von Minderheitsaktionären
  • Unternehmensbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensverkauf
  • Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung und Umtauschverhältnis

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